90% Förderung für gesunde Kita-Verpflegung
So funktioniert die Finanzierung über die Techniker Krankenkasse
Das Nährstoffhelden-Projekt ist nach §20a SGB V anerkannt und damit zu bis zu 90 % über die Techniker Krankenkasse förderfähig. Das bedeutet: Ihre Kita investiert in der Regel nur einen Eigenanteil von rund 500 €. Den Förderantrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen - von der Antragstellung bis zum Abschlussbericht.
Was bedeutet die Förderung konkret?
90%
der Projektkosten über die TK förderfähig
500€
typischer Eigenanteil für Ihre Kita
§20a
SGB V – gesetzliche Grundlage der Förderung
18 Mon
persönliche Begleitung inklusive
In fünf Schritten zur TK-Förderung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess
In einem kostenlosen Gespräch klären wir gemeinsam, ob der Einsatz unserer App in Ihrer Kita oder in Ihrem Träger gut einsetzbar ist und zeigen Ihnen die Anwendung.
01 | Erstgespräch & Prüfung der Förderfähigkeit
02 | Gemeinsame Antragstellung bei der Techniker Krankenkasse
Wir füllen den Förderantrag gemeinsam mit Ihnen aus. Sie müssen sich nicht mit Formularen oder Behördenkommunikation alleine auseinandersetzen – das ist Teil unserer Leistung.
03 | Auszahlung - in der Regel vor Projektbeginn
Die TK zahlt die Fördermittel üblicherweise aus, bevor das Projekt startet. Ihre Kita geht kein finanzielles Risiko ein.
04 | Unsere Zusammenarbeit
Wir begleiten Sie über die ganzen 18 Monate hinweg, um die Essensplanung bestmöglich in Ihrer Kita / Ihren Kitas zu implementieren.
05 | Abschlussbericht & Zertifizierung
Am Ende des Projekts erstellen wir gemeinsam mit Ihnen den Abschlussbericht für die TK. Bei aktiver Nutzung der Plattform sowie der Begleitmaterialien erhalten Sie zusätzlich die Zertifizierung als Ernährungskita durch das Fachzentrum Rheinland-Pfalz.
Heben Sie sich ab
Zertifizierung als Ernährungskita – Ihre Einrichtung als Qualitätsstandard sichtbar machen
Kitas, die aktiv mit Nährstoffhelden arbeiten und die enthaltenen Rezepte und pädagogischen Materialien in ihrem Alltag einsetzen, erhalten am Ende des Projekts die offizielle Drei-Sterne-Zertifizierung als Ernährungskita, verliehen durch das Fachzentrum für Ernährung und Gemeinschaftsverpflegung Rheinland-Pfalz.
Was die Zertifizierung für Ihre Kita bedeutet
Die Ernährungskita-Zertifizierung ist nicht nur ein Qualitätsmerkmal gegenüber Eltern und Trägern - sie ist auch die offizielle Voraussetzung, um sich für weitere Fördermittel zu qualifizieren, darunter Landes- und EU-Förderprogramme.
Bereit, die Ernährungsplanung Ihrer Kita
neu zu denken?
Lernen Sie Nährstoffhelden in einem kostenlosen Gespräch kennen. Wir zeigen Ihnen die Plattform live und prüfen gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Einrichtung in Frage kommen – unverbindlich und ohne Verpflichtung.
FAQ
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Grundsätzlich alle Kindertagesstätten, unabhängig von Träger oder Größe. Voraussetzung ist, dass das Projekt die Kriterien der gesundheitlichen Prävention nach §20a SGB V erfüllt – was beim Nährstoffhelden-Projekt der Fall ist. Wir prüfen im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen die Förderfähigkeit Ihrer Einrichtung.
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Nein, die antragstellende Kita muss nicht selbst TK-Mitglied sein. Die Förderung nach §20a SGB V richtet sich an die Lebenswelt der Versicherten – also die Kinder und ihre Familien.
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In der Regel zahlt die TK die Fördermittel vor Projektbeginn aus. Ihre Kita trägt damit kein finanzielles Vorleistungsrisiko.
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Ja. Nach den 18 Monaten persönlicher Betreuung bleibt die Lizenz zur Plattformnutzung bestehen. Neue Module oder Erweiterungen können bei Bedarf dazugebucht werden.
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Das Nährstoffhelden-Projekt richtet sich aktuell an Kindertagesstätten. Eine Ausweitung auf weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ist perspektivisch geplant. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse für andere Einrichtungstypen haben.
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Die Begleitung des Förderantrags ist Teil des Nährstoffhelden-Projekts und entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Antragstellung, begleiten das Projekt und erstellen gemeinsam mit Ihnen den Abschlussbericht für die TK.